Grundlagen des Lungenscreenings

 

Seit dem 16. Juni 2025 steht fest: Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird Kassenleistung.

Das Screening-Angebot ist seit dem 05.September rechtskräftig und wird voraussichtlich ab April 2026 in die Versorgung kommen. Voraussetzung für die Leistungserbringung im Screening ist, dass die Vorgaben der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 17.05.24 umgesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde sowie durch die Kassenärztliche-Vereinigung notwendig.

 

Berechtigung zur jährlichen Teilnahme sind intensive aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher. 

  • Alter: 50 - 75 Jahre
  • Rauchdauer: mind. 25 Jahre
  • Bei ehemaligen Raucherinnen/Rauchern: Rauchstopp vor weniger als 10 Jahren
  • Rauchintensität:  ≥ mind. 15 Packungsjahre (z.B. 1 Schachtel Zigaretten / Tag,  15 Jahre)
  • Frühere LDCT: vor mind. 1 Jahr

 

Für zuweisende Ärztinnen und Ärzte

 

Voraussetzungen für die Teilnahme am Screening

Berechtigung 

  • Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner
  • Internistinnen und Internisten (mit/ohne Pneumologiespezialisierung)
  • Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner mit KV Zulassung

Fortbildung

  • Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer interdisziplinären Fortbildung "Lungenkrebs-Früherkennung mittels LDCT" mit Zertifizierung gemäß § 6 LuKrFrühErkV ( www.akademie-wl.de/fortbildungskatalog ) 

 

 

Zentrale Aufgaben

  • Prüfung der Zugehörigkeit zur Risikogruppe der Patientin / des Patienten
  • Information über Ziel und Ablauf des Screenings
  • Information über Nutzen und Aufklärung über die Risiken
  • Beratung über Rauchentwöhnungsprogramme 
  • Ausstellung der Überweisung

Die Terminvereinbarung mit der Radiologiepraxis erfolgt durch den Versicherten. Die Radiologiepraxis wird innerhalb von ca. 2 Wochen den Versicherten über das Ergebnis informieren. Die Durchführung einer jährlichen Erinnerung durch Sie ist nicht verpflichtend. 

 



Voraussetzungen für die Teilnahme am Screening

Berechtigung 

  • ≥ 200 Thorax CTs/Jahr vor Aufnahme des LDCT
  • ≥ 100 Thorax CTs im Jahr 1, in den Folgejahren ≥ 200 Thorax CTs pro Jahr (auch über Fortbildung zu erzielen)
  • Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde sowie die Kassenärztliche Vereinigung 

Fortbildung 

 

Zentrale Aufgaben

  • Die LuKrFrühErkv definiert Anforderungen an den CT, die Befundarbeitsplätze, die Durchführung der Untersuchung, die Sofware zur KI basierten Detektion sowie an die Dokumentation 
  • Einholgung einer unabhängigen Zweitmeinung von einer zertifizierten radiologischen Praxis bzw. Klinikum 
  • Gemeinsame Erstellung des Befundes mit Zweitbefunder
  • Information des Versicherten innerhalb von 2 Wochen und - sofern die Gehemigung vorliegt - der betreuenden Hausarztpraxis

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Screening

Berechtigung 

  • Zugehörigkeit zu einer spezialisierten Einrichtung (wie z.B. Thorax Klinik in Heidelberg) 
  • ≥ 200 Thorax CTs/Jahr im ersten Jahr der Aufnahme des LDCT
  • ≥ 400 Thorax CTs/Jahr ab dem 2. Jahr der Ausübung des LDCT

 

Fortbildung

  • Teilnahme an regelmässigen Fortbildungen



  • Kontakt
  • Initiative Lungenscreening.info des Radiologienetz Deutschland
  • Hans-Bunte-Straße 2-4
  • 69123 Heidelberg
  •  
  • info@lungenscreening.info

Das Radiologienetz ist eine Kooperation unabhängiger Radiologen und engagiert sich für optimale Patientenversorgung. Weitere Info unter www.radiologienetz.de

Für optimale Sicherheit in der Diagnostik kooperieren wir bei Zweitmeinungen mit dem Thorax- und Universitätsklinikum Heidelberg