Seit dem 16. Juni 2025 steht fest: Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird Kassenleistung.
Das Screening-Angebot ist seit dem 05.September rechtskräftig und wird voraussichtlich ab April 2026 in die Versorgung kommen. Voraussetzung für die Leistungserbringung im Screening ist, dass die Vorgaben der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 17.05.24 umgesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde sowie durch die Kassenärztliche-Vereinigung notwendig.