Grundlagen des Lungenscreenings

 

Seit April 2026 wird Niedrig-Dosis CT der Lunge als Früherkennungsleistung im Rahmen des Lungenscreening Programms von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Das Screening-Angebot ist seit dem 05.September rechtskräftig und wird  ab April 2026 in die Versorgung kommen. Voraussetzung für die Leistungserbringung im Screening ist, dass die Vorgaben der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 17.05.24 umgesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde sowie durch die Kassenärztliche-Vereinigung notwendig.

Berechtigung zur jährlichen Teilnahme sind aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher. 

  • Alter: 50 - 75 Jahre
  • Rauchdauer: mind. 25 Jahre
  • Bei ehemaligen Raucherinnen/Rauchern: Rauchstopp vor weniger als 10 Jahren
  • Rauchintensität:  ≥ mind. 15 Packungsjahre (z.B. 1 Schachtel Zigaretten / Tag,  15 Jahre)
  • Frühere LDCT: vor mind. einem Jahr
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Für zuweisende Ärztinnen und Ärzte 

Voraussetzungen für die Teilnahme am Screening

Berechtigung 

  • Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner
  • Internistinnen und Internisten (mit/ohne Pneumologiespezialisierung)
  • Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner mit KV Zulassung

Fortbildung

  • Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer interdisziplinären Fortbildung "Lungenkrebs-Früherkennung mittels LDCT" mit Zertifizierung gemäß § 6 LuKrFrühErkV ( www.akademie-wl.de/fortbildungskatalog ) 
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Aufgaben

  • Prüfung der Teilnahmeberechtigung des Versicherten
  • Beratung über Ziel, Ablauf und Risiken des Screenings
  • Beratung zur Rauchentwöhnung (s. Begleittext LuKreFrühEV)
  • Gesundheitscheck
  • Ausstellung einer Überweisung 

Eine Empfehlung für einen bestimmten zertifizierten Radiologen kann erfolgen. Die Durchführung einer jährlichen Erinnerung an den Patienten ist nicht verpflichtend jedoch wünschenswert.



Voraussetzungen für die Teilnahme am Screening

Genehmigungen

  • Zulassung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zur Durchfühung und Abrechung. Erforderlich sind u.a.:
    • ≥ 200 Thorax CTs/Jahr vor Aufnahme des LDCT
    • ≥ 100 Thorax CTs im Jahr 1, in den Folgejahren ≥ 200 Thorax CTs pro Jahr (auch über Fortbildung zu erzielen)
  • Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde zur Durchfühung von NDCT Leistungen im Rahmen des Lungenscreenings

Technische & Personelle Voraussetzungen

  • Einsatz von Geräten entsprechend der Anforderungen der LuKrFrühErkV und KFE
  • Erfüllung der strahlenschutzrechtlichen Betriebspflichen
  • Erstellung und Befundung der Aufnahmen durch Ärzte mit entsprechender Qualifikation (s. auch www.akademie-wl.de/fortbildungskatalog) und Zulassung. Die technische Durchführung der CT Aufnahmen durch nichtärztliches Personal erfolgt im Rahmen zulässiger Delegation und ärztlicher Aufsicht 

 

Aufgaben

  • Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen, Dokumentation der Indikaiton, Aufklärung des Versicherten, Prüfung der Qualifikationsnachweise des Zuweisers
  • Befundung als strukturierter Bericht nach dem Lung-RADS-Klassifizierungssystem 
  • Erstellung Befundbericht innerhalb von 2 Arbeitstagen
  • Veranlassung der Zweitbefundung bei kontroll- oder abklärungsbedürftigen Befunden, incl. Übermittlung der Bild- und Vorbefunddaten innerhalb von 3 Arbeitstagen
  • Einrichung einer Fallkonferenz mit dem / den Zweitbefundern. Bei abweichenden Befunden Übermittlung des Erstbefundes 24 Std. vor der Fallkonferenz
  • Übermittlung der Ergebnisse an die versicherte Person innerhalb von 14 Tagen, bei abklärungsbedürftigen Befunden findet ein persönliches Gespräch statt
  • Erinnerung des Zuweisers und ggf. die versicherte Person an Kontrolltermine

Voraussetzungen für die Teilnahme am Screening

Genehmigungen

  • Ermächtigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss (persönlich / Institutsermächtigung). Erforderlich sind u.a. :  
    • ≥ 200 Thorax CTs/Jahr im ersten Jahr der Aufnahme des LDCT
    • ≥ 400 Thorax CTs/Jahr ab dem 2. Jahr der Ausübung des LDCT
  • KV Genehmigung bei Abrechnung als G-KV Leistung

Technische & Personelle Voraussetzungen

  • Befundungsgeräte, die den Anforderungen von LuKrFrühErkV und KFE genügen
  • Erfüllung der strahlenschutzrechtrlichen Betriebspflichten
  • Betriebsbereitschaft der Fallverwaltung- / Workflowsoftware sowie Bildübermittlungssysteme
  • Qualifikation entsprechend LuKrFrühErkV und KFE

 

Aufgaben

  • Befundung als strukturierter Befundbericht nach dem Lung-RADS-Klassifizierungssytem
  • Erstellung unabhängiger Zweitbefund innerhalb von max. 3 Arbeitstagen nach Veranlassung der Zweitbefundung und Eingang der Bilddaten. Übermittlung über vereinbarte Verwaltungssoftware
  • Teilnahme an Fallkonferenz, organisiert durch Erstbefunder
  • Sicherstellung der erforderlichen Dokumentations- und Abrechnungsdaten



  • Kontakt
  • Initiative Lungenscreening.info des Radiologienetz Deutschland
  • Hans-Bunte-Straße 2-4
  • 69123 Heidelberg
  •  
  • info@lungenscreening.info

Das Radiologienetz ist eine Kooperation unabhängiger Radiologen und engagiert sich für optimale Patientenversorgung. Weitere Info unter www.radiologienetz.de

Für optimale Sicherheit in der Diagnostik kooperieren wir bei Zweitmeinungen mit dem Thorax- und Universitätsklinikum Heidelberg