Grundlagen des Lungenscreenings

 

Seit April 2026 wird Niedrig-Dosis CT der Lunge als Früherkennungsleistung im Rahmen des Lungenscreening Programms von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Das Screening-Angebot ist seit dem 05.September rechtskräftig und wird  ab April 2026 in die Versorgung kommen. Voraussetzung für die Leistungserbringung im Screening ist, dass die Vorgaben der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 17.05.24 umgesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde sowie durch die Kassenärztliche-Vereinigung notwendig.

Berechtigung zur jährlichen Teilnahme sind aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher. 

  • Alter: 50 - 75 Jahre
  • Rauchdauer: mind. 25 Jahre
  • Bei ehemaligen Raucherinnen/Rauchern: Rauchstopp vor weniger als 10 Jahren
  • Rauchintensität:  ≥ mind. 15 Packungsjahre (z.B. 1 Schachtel Zigaretten / Tag,  15 Jahre)
  • Frühere LDCT: vor mind. einem Jahr
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Für zuweisende Ärztinnen und Ärzte 

Voraussetzungen für die Teilnahme am Screening

Berechtigung 

  • Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner
  • Internistinnen und Internisten (mit/ohne Pneumologiespezialisierung)
  • Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner mit KV Zulassung

Fortbildung

  • Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer interdisziplinären Fortbildung "Lungenkrebs-Früherkennung mittels LDCT" mit Zertifizierung gemäß § 6 LuKrFrühErkV ( www.akademie-wl.de/fortbildungskatalog ) 
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Aufgaben

  • Prüfung der Teilnahmeberechtigung des Versicherten
  • Beratung über Ziel, Ablauf und Risiken des Screenings
  • Beratung zur Rauchentwöhnung (s. Begleittext LuKreFrühEV)
  • Gesundheitscheck
  • Ausstellung einer Überweisung 

Eine Empfehlung für einen bestimmten zertifizierten Radiologen kann erfolgen. Die Durchführung einer jährlichen Erinnerung an den Patienten ist nicht verpflichtend jedoch wünschenswert.



Voraussetzungen für die Teilnahme am Screening

Berechtigung 

  • ≥ 200 Thorax CTs/Jahr vor Aufnahme des LDCT
  • ≥ 100 Thorax CTs im Jahr 1, in den Folgejahren ≥ 200 Thorax CTs pro Jahr (auch über Fortbildung zu erzielen)
  • Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde sowie die Kassenärztliche Vereinigung 

Fortbildung 

 

Aufgaben

  • Die LuKrFrühErkV definiert Aufgaben und Anforderungen an den CT, die Befundarbeitsplätze, die Durchführung der Untersuchung, die Software zur KI basierten Detektion sowie an die Dokumentation
  • Einholung und Abstimmung mit einer Zweitmeinung eines spezialisierten Zentrums
  • Information des Versicherten innerhalb von 14 Tagen

Voraussetzung für die Teilnahme am Screening

Berechtigung 

  • Zugehörigkeit zu einer spezialisierten Einrichtung (wie z.B. Thorax Klinik in Heidelberg) 
  • ≥ 200 Thorax CTs/Jahr im ersten Jahr der Aufnahme des LDCT
  • ≥ 400 Thorax CTs/Jahr ab dem 2. Jahr der Ausübung des LDCT

 

Fortbildung

  • Durchführung regelmässiger Fortbildungen



  • Kontakt
  • Initiative Lungenscreening.info des Radiologienetz Deutschland
  • Hans-Bunte-Straße 2-4
  • 69123 Heidelberg
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  • info@lungenscreening.info

Das Radiologienetz ist eine Kooperation unabhängiger Radiologen und engagiert sich für optimale Patientenversorgung. Weitere Info unter www.radiologienetz.de

Für optimale Sicherheit in der Diagnostik kooperieren wir bei Zweitmeinungen mit dem Thorax- und Universitätsklinikum Heidelberg