Seit April 2026 wird Niedrig-Dosis CT der Lunge als Früherkennungsleistung im Rahmen des Lungenscreening Programms von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Das Screening-Angebot ist seit dem 05.September rechtskräftig und wird ab April 2026 in die Versorgung kommen. Voraussetzung für die Leistungserbringung im Screening ist, dass die Vorgaben der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 17.05.24 umgesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung durch die Strahlenschutzbehörde sowie durch die Kassenärztliche-Vereinigung notwendig.