Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses  

Lungenkrebs-Früherkennung für Raucherinnen und Raucher

13.03.2026

Die Lungenkrebs-Früherkennung kommt ab April in die gesundheitliche Versorgung. Aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersucht werden. Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen. Die neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beruht auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie der vorausgegangenen Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung des Bundesumweltministeriums.

Der G-BA hat damit die Voraussetzungen für die neue Kassenleistung geschaffen, zudem stehen zum 1. April 2026 auch die Vergütungsziffern für die Ärztinnen und Ärzte fest. „Bis das neue Screening überall genutzt werden kann, ist allerdings noch etwas Geduld erforderlich“, so Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. „Ärztinnen und Ärzte, die bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Screening-Teilnahme prüfen und anschließend an eine radiologische Praxis überweisen dürfen, benötigen eine besondere Fortbildung. Radiologinnen und Radiologen brauchen neben einer speziellen Fortbildung die Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung, um die NDCT-Aufnahmen anfertigen und begutachten zu können. Unter anderem diese qualitätssichernden Anforderungen an die Qualifikation der Anbieter stellen den medizinischen Nutzen des Screenings sicher.“ ....

 

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