PraxisInfo Spezial der Kassenärztlichen Bundesvereinigung  

LUNGENKREBS-FRÜHERKENNUNG MIT NIEDRIGDOSIS-COMPUTERTOMOGRAPHIE BEI STARKEN RAUCHERINNEN UND RAUCHERN
HINWEISE ZU TEILNAHME, ABLAUF, VORAUSSETZUNGEN UND VERGÜTUNG

 

März 2026

 

Das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ist ab dem 1. April 2026 eine
neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) beschlossen und dafür die bereits bestehende Krebsfrüherkennungs-Richtlinie angepasst.
Demnach darf eine Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (Low-DoseCT, kurz LDCT) bei aktiven und ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern im Alter von 50 bis 75
Jahren durchgeführt werden. Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Ärztinnen und Ärzte erfahren in dieser PraxisInfoSpezial, wer an der Früherkennung auf Lungenkrebs teilnehmen kann, wie das Früherkennungsprogramm abläuft, welche qualitätssichernden Anforderungen es
gibt und wie die neuen Leistungen vergütet werden.

 

Kurzüberblick: Grundlagen des Früherkennungsprogramms

Jährlich erkranken in Deutschland etwa 57.000 Menschen an Lungenkrebs. Rauchen gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung. Im frühen Stadium verursacht Lungenkrebs meist keine Beschwerden, daher wird er
oft erst spät diagnostiziert. Ziel des Programms ist es, Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.
Bildgebende Untersuchungen wie die Computertomographie gehen mit einer Strahlenbelastung einher.
Voraussetzung dafür, dass sie auch zur Früherkennung einer schweren Erkrankung angewandt werden dürfen, ist eine Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums. Das Ministerium hatte zum 1. Juli 2024 die
Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) erlassen. Sie erlaubt den Einsatz von Niedrigdosis-CTs zur Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern, auch ohne Symptome. Die Verordnung
legt unter anderem Anforderungen an die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte sowie an die Durchführung
und Auswertung fest.
Nach Inkrafttreten der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung hatte der G-BA 18 Monate Zeit zu entscheiden, ob diese Untersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen
wird. Eine Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
ergab, dass für aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher der Nutzen der Untersuchung mit
LDCT den Schaden überwiegt. Der G-BA folgte der Bewertung und führte die Untersuchung ein. Der Beschluss gilt seit dem 5. September 2025. Im März 2026 wurden die Versicherteninformation des G-BA veröffentlicht, die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie angepasst und die Vergütung für die neuen
Leistungen im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt.

 

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